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Befund Nr: NO 01 Lokalisierung: Südfassade, Anschluss an Burgvogtswohnung |
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EG / ZwG: Eine Ansatzfuge zwischen den beiden Gebäudeteilen ist nicht
festzustellen, so dass von der zeitgleichen Errichtung auszugehen ist.
1.OG: Ein auffälliger Absatz besteht in Höhe des Bogengesimses zwischen
ZwG und 1.OG und des Konsolgesimses, die, jeweils mit den darauf stehenden
Zinnen, abrupt in der gleichen Flucht abbrechen.
Die westlich angrenzende Mauerfläche ist durch rezente Ausbesserungen
gestört, so dass in diesem Bereich keine eindeutigen Befunde mehr zu erlangen
sind.
Dieser Befund belegt die zeitgleiche Errichtung der Südfassade des
Nordtores mit den unteren Bereichen der Burgvogtswohnung, wie sie in
historische Planquellen dargestellt ist. |
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Befund Nr: NO 02 Lokalisierung: Südfassade |
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EG / 1.OG: Die Fassade ist durch z.T. großflächige
Auswechselungen gestört, so dass die ursprüngliche Qualität des Mauerwerks nur
eingeschränkt zu erschließen ist. Grundsätzlich besteht das Mauerwerk aus
Steinen unterschiedlicher Farbigkeit und Dimension, so dass das für die frühen
Bauphasen typische freie Fugenbild ohne durchlaufende Lagerfugen entsteht.
Der Balkon und das obere Geschossgesims weisen deutliche
Alterungsspuren auf, die z.T. aus der beabsichtigten ruinösen Struktur
resultieren und damit auf die früheren Bauphasen hindeuten.
Das Geschossgesims ist als Bogengesims ausgeführt, in dem
Konsolsteine unterschiedlicher Größe verbaut sind. Im Gegensatz zur östlich
angrenzenden Burgvogtswohnung stehen die Zinnen hier ohne die übliche Lage mit auf
Falz verlegten Steinen direkt auf den Konsolsteinen.
Signifikante Baufugen sind damit nicht feststellbar, so dass
die Befunde darauf hindeuten, dass die gesamte Südfassade des Nordtores in
einem Bauabschnitt errichtet wurde. Dieser ist zeitgleich mit der Errichtung
des EG und des ZwG der Burgvogtswohnung anzusetzen.
Eine erhaltene historische Entwurfzeichnung, die auf 1794/95
datiert wird, stimmt in den Details mit der Gestaltung des Tores überein, so
dass die Datierung der Errichtung auf ab 1795 eingegrenzt werden kann. |
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Befund Nr: NO 03 Lokalisierung: Torraum; Ausbau |
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EG: In den Flanken
der Tordurchfahrt sind zu beiden Seiten der Wächternischen Baufugen zu
erkennen. Nach Süden liegen diese in der Flucht der rundbogigen Stürze der
Nischen und nach Norden im Ansatz der Nut für das Fallgitter.
Diese Befunde deuten
darauf hin, dass die Wächternischen und die Nut für das Fallgitter nachträglich
in das bestehende Tor eingebaut worden sind. Historische Pläne aus der Zeit um
1794/95 stellen diese Ergänzungsmaßnahme dar, so dass die Datierung der
Ausführung in die Folgezeit als wahrscheinlich angesehen werden kann. |
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Befund Nr: NO 04 Lokalisierung: Südfassade, westlicher Abschnitt |
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EG: In der Flucht der rechten Kante des Türgewändes zeichnet sich eine
ausgeprägte senkrecht verlaufende Fuge ab. Zwei Schichten oberhalb des Entlastungsbogens
bricht sie abrupt ab.
1.OG: Das
Geschossgesims und die darauf aufgestellte Mauerscheibe brechen ungefähr in der
Flucht der im EG beobachteten Fuge abrupt ab.
Es ist anzunehmen,
dass die senkrechte Fuge ursprünglich über beide Geschosse durchlief und nur
durch die Auswechselungen unterbrochen wurde. Damit ist ein nachträglicher
Ansatz des westlichen Gebäudeabschnittes an das bestehende Nordtor als möglich
anzunehmen. Historische Planquellen legen dagegen jedoch die gleichzeitige
Errichtung nahe, so dass es sich bei dieser Fuge auch um eine künstliche Fuge
handeln kann, die der Betonung der assoziierten sukzessiven Entstehung der Burg
dienen sollte. |
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Befund Nr: NO 05 Lokalisierung: Südfassade, Anschluss an Marstall |
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EG / 1.OG: Wegen des
Fugenverstrichs ist die Ausführung der Anbindung beider Gebäudeteile
augenscheinlich nicht mit Sicherheit zu erschließen. Offenbar ist eine
konstruktive Anbindung beider Fassaden durch Verzahnung der Mauerwerke nicht
vorhanden. Es scheint vielmehr, dass das Mauerwerk der Ostfassade des Marstalls
stumpf auf das des Nordtores gestoßen ist.
Auch der Ansatz des
Geschossgesimses im Eckbereich ist relativ unsauber ausgeführt.
Dieser Befund deutet
darauf hin, dass die beiden Fassaden in unterschiedlichen Bauphasen entstanden
sind und die Fassade des Marstalls an das bereits bestehende Nordtor angesetzt
worden ist. |
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Befund Nr: NO 06 Lokalisierung: Nordfassade, Ruinenturm, Anschluss an
Marstall |
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Die Ansatzstelle ist
nicht erreichbar und damit nicht in Augenschein zu nehmen. Eine gesicherte
Aussage ist damit nicht möglich. |
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Befund Nr: NO 07 Lokalisierung: Ruinenturm (Abwicklung) |
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Das Mauerwerk des Ruinenturms ist durch großflächige Steinersatzmaßnahmen
gestört, so dass Aussagen zur ursprünglichen Substanz nur eingeschränkt möglich
sind.
Signifikante Baufugen sind dabei nicht auffällig, so dass von der
Errichtung in einem Bauabschnitt ausgegangen werden kann. |
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Befund Nr: NO 08 Lokalisierung: Nordfassade |
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1.OG: Das Mauerwerk der Fassade weist mit der bunten
Farbigkeit und den variierenden Formaten der Steine sowie dem freien Fugenbild
ohne ausgeprägte Lagerfugen die üblichen Merkmale der frühen Bauabschnitte auf.
Die Ausgestaltung des Ruinencharakters stimmt bis in die
Details mit einer erhaltenen Entwurfszeichnung überein, die auf 1794/95 datiert
wird. Die Datierung des Nordtors in den BA II (1795) ist damit als sehr
wahrscheinlich anzunehmen. |
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Befund Nr: NO 09 Lokalisierung: Nordfassade, Anschluss an Burgvogtswohnung |
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1.OG: Der Anschluss in der Kehle zwischen Nordtor und Turm der
Burgvogtswohnung ist augenscheinlich nicht zweifelsfrei zu erschließen. Eine
Verzahnung der beiden Wände scheint zumindest partiell zu bestehen, was auf
eine gleichzeitige Errichtung hindeutet.
Die Gestaltung des Fassadenabschnitts stimmt bis in die
Details mit einer erhaltenen Entwurfszeichnung überein, die auf 1794/95 datiert
wird. Die Datierung in den BA II (1795) ist damit als sehr wahrscheinlich
anzunehmen. |
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Befund Nr: NO 10 Lokalisierung: Wachturm, Anschluss an Nordtor |
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EG: Die Wandscheibe,
die das westliche Torwächterhaus mit dem Nordtor verbindet, ist stumpf zwischen
diese beiden Gebäudeteile eingestellt.
Die nachträgliche Einfügung
der Wand ist als wahrscheinlich anzunehmen. |
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Befund Nr: NO 11 Lokalisierung: Nordfassade, Wachtürme |
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Die beiden vor dem Nordtor stehenden Wächterhäuser sind aus relativ
gleichformatigen Steinen errichtet, die in klar markierten Schichten vermauert
sind. Abweichungen wie z.B. um die Okuli weichen deutlich von dem Bild der
übrigen Fassaden des Nordturmes ab, so dass eine spätere Hinzufügung als sicher
gelten kann.
Ein in den wesentlichen Details mit den ausgeführten Bauten
übereinstimmender Plan wird auf 1795 datiert, so dass die Datierung in BA II
(1795) oder BA II (1796-97) als möglich erscheint. |
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Befund Nr: NO 12 Lokalisierung: Wachturm, Anschluss an Vorbau |
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Die Nordwand des Vorbaus
ist stumpf an den östlichen Wachturm angestellt, so dass die nachträgliche
Anfügung an den Turm als wahrscheinlich anzunehmen ist. |
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Befund Nr: NO 13 Lokalisierung: Vorbau, Kehle Nordfassade |
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Die Kehle des Absatzes in der Nordfassade des Vorbaus ist ohne Verbund
gemauert.
Unterschiedliche Zeitstellungen der beiden Wandabschnitte sind jedoch
trotzdem nicht anzunehmen. |
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Befund Nr: NO 14 Lokalisierung: Nordfassade, Vorbau |
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EG: Das Mauerwerk des
Vorbaus (historisch auch Zwinger) weist alle Merkmale der den frühen Bauphasen
zugeschriebenen Mauerwerke, wie differierende Farbigkeit und Dimension der
Steine und daraus resultierendes freies Fugenbild, auf. |
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Befund Nr: NO 15 Lokalisierung: Nordfassade, Vorbau |
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Unterhalb des Raums findet
sich eine geböschte Sockelzone im Burggraben. Im Bereich des Fensters ( AF 40.1)
und des kleinen Vorbaus verspringt der Sockel und bildet einen vorgesetzten
Vorbau. Dieser ist leicht versetzt zu dem westlich anschließenden Nordturm
angeordnet. Burggrabenseitig bildet dieser Unterbau ein schmales Podest vor dem
Vorbau. Darüber hinaus findet sich östlich desselben eine Abbruchzone
unbekannten Ursprungs.
Die Bedeutung dieser
baulichen Unregelmäßigkeiten ist unklar. |
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Befund Nr: NO 16 Lokalisierung: Vorbau, Anschluss an Burgvogtswohnung |
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EG: Der Anschluss
ist ohne konstruktive Verbindung ausgeführt. Das Mauerwerk der Remise stößt
stumpf auf das der Burgvogtswohnung.
Die nachträgliche
Anfügung der Remise an den bestehenden Baukörper der Burgvogtswohnung ist
anzunehmen. |
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Befund Nr: NO 17 Lokalisierung: EG, Raum 37, TR 37 |
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Die Stufen der Treppe
(TR 37) sind vor die Außenwand des Ruinenturms gesetzt. Eine deutliche,
teilweise mit viel Mörtel geschlossene Fuge ist sichtbar. Im Gegensatz dazu
sind die Stufen in das innen liegende kreisförmige Wandstück eingemauert.
Treppe und kreisförmige Wand stammen daher aus einer Bauphase und wurden
nachträglich in die kreisrunden Außenwand des Turms gesetzt (siehe Befund NO 18 und
20). |
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Befund Nr: NO 18 Lokalisierung: EG, Raum 37, TR 37 an AT 37.1 |
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Der Sturz der Tür (AT
37.1) besteht aus flachbogig angeordneten Sandhausteinen. Um diesen ein
seitliches Auflager zu geben, wurden an der Innenschale der Wand b zwei
Tuffsteine abgeschlagen. An der rechten Seite dient ein schräg behauener
Tuffstein als Auflager. Der Sturzbogen wurde also an der linken Seite
nachträglich angebaut. An der gegenüber liegenden Seite sind Sturz und Wand einheitlich
gemauert. Sie stammen daher aus derselben Bauphase.
Diese Befunde
belegen, dass die Treppe und die innen liegende kreisrunde Wand nachträglich in
den Turm gestellt wurden (siehe
Befund NO 17 und 20). |
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Befund Nr: NO 19 Lokalisierung: EG, Raum 37, DU 37.37b |
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Der Sturz des DU
37.37b besteht aus einem flachen Tonnengewölbe aus Sandhausteinen. Die linke
Laibungsseite des Durchgangs weist erheblich Abbruchspuren auf. Von Raum 37b
ergibt sich der Eindruck, dass die beiden seitlichen Laibungswände des
Durchgangs als Auflager für die flachbogige Tonne dienen.
Die Anordnung der
Wände sowie die Abbruchkante an der linken Laibung könnten darauf hinweisen,
dass der Durchgang erst nachträglich eingebrochen wurde und das Gewölbe erst zu
diesem Zeitpunkt eingebaut wurde. Die Gleichartigkeit der Sturzkonstruktion wie
an AT 37.1 (siehe Befund
NO 18) könnte diese Baumaße im Zusammenhang des Einbaus der Treppe
datieren. |
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Befund Nr: NO 20 Lokalisierung: EG, Raum 37a, Anschluss an DU 37.37b |
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Das Mauerwerk der
Wand c stößt stumpf auf die vordere Kante des Durchgangs (DU 37.37b). Eine
vertikale Fuge ist sichtbar. Diese befindet sich in Verlängerung der
kreisrunden Innenschale der Außenmauer des Ruinenturms (Raum 37). Nur im
unteren Drittel ist ein die Kehle übergreifender Tuffstein vorhanden. Die
vertikale Fuge könnte darauf hinweisen, dass sämtliche Mauerergänzungen im
Innenraum des Turms erst nachträglich angefügt wurden. |
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Befund Nr: NO 21 Lokalisierung: EG, Raum 40, Wand a am Raum 39 |
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Das Tor (AT 40.1)
ist mit Einschlagkloben an Wand a und c befestigt. Zusätzlich findet sich an
Wand a eine halbrunde Nut in der geböschten Außenwand des Raums 39 in der am
Fußende der Wand das Tor AT 40.1 auflagert. Die Steine mit der ausgearbeiteten Nut
sind im Verband mit dem restlichen Mauerwerk der Wand vermauert.
Da keine Spuren
einer nachträglichen Abarbeitung der Nut sichtbar sind, kann davon ausgegangen
werden, dass diese zum Errichtungszeitpunkt des Turms (Raum 39) hergestellt wurde.
Dies geschah wohl zeitgleich mit dem Einstellen des darüber liegenden
Gurtbogens (siehe Befund
NO 22 und 23). |
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Befund Nr: NO 22 Lokalisierung: EG, Raum 40, Wand a |
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Ãœber dem Tor (AT
40.1) befindet sich ein weit gespannter Bogen aus Tuffhausteinen. An der linken
Seite hat er sein Auflager, einen passgenauen Tuffstein, an der Außenwand des
Turmes (Raum 39). An der gegenüber liegenden Seite endet der Bogen in der Wand
c. Hier findet sich ein abgeschrägter Stein als Auflager. Unter diesem
schließen sich zwei weitere, etwa gleich breite, Steine an. Der regelmäßige
Verband aus länglich aufgelegten Tuffquadern wird durch diese Reihe
unterbrochen.
Beide Befunde deuten
darauf hin, dass der Gurtbogen zeitgleich mit dem Turm Raum 39 errichtet und
nachträglich in/an Wand c angebaut wurde. |
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Befund Nr: NO 23 Lokalisierung: EG, Raum 40, Wand a |
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An der Außenwand des
Turms (Raum 39 ) ist eine Abbruchkante sichtbar. Rechtsseitig finden sich zwei
Haken.
Die Bedeutung des
Befundes ist unklar. Möglicherweise fanden hier Umbauten im Zusammenhang des
Vorbaus an Raum 40 statt bei dem ein nicht mehr vorhandenes Wandstück
abgebrochen wurde. Eindeutig ist, dass sich hier eine Tür befand.
Möglicherweise befand sich an dieser Stelle ein Abgang in den nördlichen
Burgraben. |
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Befund Nr: NO 24 Lokalisierung: EG, Raum 40, Wand a |
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Die rückwärtige
Wandscheibe der Nische in Wand a ist stumpf in die Außenwand des Turmes (Raum
39) eingestellt. Eine vertikale, vermörtelte Baufuge ist sichtbar.
Das Wandstück stammt
daher nicht aus derselben Bauphase wie der Nordturm sondern wurde an ihn
angebaut (siehe auch
Befund NO 12). |
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Befund Nr: NO 25 Lokalisierung: EG, Raum 40, Wand a |
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Das Außenfenster (AF
40.1) in der Wandnische ist zu einem Drittel eingemauert. Die Tuffsteine sind in
der östlichen Wand in diesem Bereich ausgenommen. Die Rückwand und die östliche
Wand sind dem Augenschein nach an der Nischenecke miteinander verbunden. Sie stammen
daher wohl aus derselben Bauphase. |
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Befund Nr: NO 26 Lokalisierung: EG, Raum 40, Wand a |
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Die Wandnische liegt
in Wand a. An dem östlichen Anschlusspunkt findet sich im oberen Abschnitt der
Wand a ein Stichbalken des Dachwerks. An dieser Stelle sind die Tuffsteine der
östlichen Nischenwand passgenau an die Holzbauteile angesetzt. Darüber hinaus
findet sich an der raumseitigen Kante eine quadratische Ausnehmung vor der
Fußpfette. Im unteren Bereich ist eine Eckquaderung sichtbar. Das weiter links
anschließende Mauerwerk ist jedoch deutlich unregelmäßiger.
Das oben angesetzte
Mauerwerk legt nahe, dass dieser Wandabschnitt zumindest im oberen Bereich
angebaut oder ergänzt wurde. Die Ausnehmung weist darüber hinaus darauf hin,
dass das Dach möglicherweise bis an den Turm Raum 39 ging und erst zu einem
späteren Zeitpunkt abgetrennt wurde. Dies geschah möglicherweise mit dem Anbau
der kleinen Nische mit AF 40.1 |
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Befund Nr: NO 27 Lokalisierung: EG, Raum 40, Wand b/c |
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Das Mauerwerk der
Wände b und c sind nicht im Verband gemauert. Sichtbar ist eine vertikale
Baufuge. Die Tuffhausteine von Wand b wurden vor die Wand c gesetzt.
Zwischenräume sind mit kleineren Steinen gefüllt.
Wand b ist daher
wohl ein nachträglicher Anbau an Wand c. Diese Aussage könnte für den gesamten
Raum 40 zutreffen, der demnach ein nachträglicher Anbau darstellen würde. |
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Befund Nr: NO 28 Lokalisierung: 2. OG., Raum 38b, Wand a |
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Fenster AF 38b.1 besteht
aus zwei großen Tuffsteinen mit halbrunden Aussparungen. Alle anderen
Fensteröffnungen in diesem Raum bestehen dagegen aus radial gesetzten
Tuffhausteinen.
Die abweichende
Fensterkonstruktion hat seine Ursache in dem ruinenhaft hergestellten Umgebungsmauerwerk.
Offensichtlich wollte man durch eine bessere Konstruktion den Einsturz
verhindern. Die Wand war daher von Beginn an als ruinöse Mauerwerkswand
geplant. |
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Befund Nr: NO 29 Lokalisierung: 2. OG., Raum 38b, Wand a/b |
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Die beiden Wände aus
Tuffsteinmauerwerk sind miteinander partiell verzahnt. Es ist demnach
anzunehmen, dass sie aus derselben Bauphase stammen. |
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Befund Nr: NO 30 Lokalisierung: 2. OG., Raum 38b, Wand b/c |
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Die beiden Wände aus
Tuffsteinmauerwerk sind miteinander partiell verzahnt. Es ist demnach
anzunehmen, dass sie aus derselben Bauphase stammen. |
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Befund Nr: NO 31 Lokalisierung: 2. OG., Raum 38b, Wand c/d |
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Die beiden Wände aus
Tuffsteinmauerwerk sind miteinander partiell verzahnt. Es ist demnach
anzunehmen, dass sie aus derselben Bauphase stammen. |
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Befund Nr: NO 32 Lokalisierung: 2. OG., Raum 38b, Wand d an Außenwand b des
Ruinenturms (Raum 37c) |
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Die beiden Wände aus
Tuffsteinmauerwerk sind miteinander verzahnt. Es ist demnach zu vermuten, dass
sie aus derselben Bauphase stammen. |
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Befund Nr: NO 33 Lokalisierung: 2. OG., Anschlussstelle Wand a Raum 38b mit
Wand b Ruinenturm (Raum 37c) |
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Die beiden Wände aus
Tuffsteinmauerwerk sind nicht miteinander verbunden. Wand a des Raums 38b ist
an die Außenwand des Turmes angesetzt. Die Außenwand läuft hinter Wand a durch.
Wahrscheinlich
wurden die beiden Wandstücke nicht in derselben Bauphase errichtet.
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