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Baubefunde Kapelle

  Befund Nr: KA 01
Lokalisierung: Ostfassade, Anschluss an Rüstkammer

Während das Mauerwerk der Kapelle aus gleichmäßig großen Formaten besteht, die in klaren Schichten verlegt sind, weist die Südwand der Rüstkammer ein unruhiges Fugenbild aufgrund unterschiedlicher Formate auf.

Der Anschluss zwischen beiden Mauern ist aufgrund eines breiten Fugenverstichs (Zementmörtel) augenscheinlich nicht zu erschließen. Die in den Höhen differierenden Steinlagen machen eine Verzahnung jedoch unmöglich. Sehr wahrscheinlich stößt das Mauerwerk der Westfassade der Kapelle stumpf auf das der Nordwand der Rüstkammer und ist in Höhe des Bogengesimses um dieses herum ausgearbeitet. Die Steinschicht des Sockelbereiches bindet jedoch offenbar in die Nordwand der Rüstkammer ein.

Dieser Befund deutet darauf hin, dass die Fassade der Kapelle nachträglich an die bereits fertiggestellte Wand der Rüstkammer angestellt wurde. Dies bestätigt den in Quellen belegten Bauablauf, wonach die Rüstkammer 1799 bereits eingerichtet werden konnte, wogegen die Kapelle 1798 erst im Rohbau fertiggestellt wurde.


  Befund Nr: KA 02
Lokalisierung: Ostfassade
Die nach der um 1798 entstanden dritten Planung ausgeführte Ostfassade weist keine signifikanten Baufugen auf. Ihre Errichtung in einem in einem Bauabschnitt ist darum anzunehmen.


  Befund Nr: KA 03
Lokalisierung: Ostfassade

Die Gesimssteine des Dreiecksgiebels waren ursprünglich aus Tuffstein hergestellt. Die Steine der aufsteigenden Giebelseiten sind größtenteils durch Sandsteinelemente (Ballhorner Sandstein) ersetzt worden. Nur die beiden unteren Elemente sind noch im Original erhalten.

Nach Schriftquellen erfolgte der Austausch bereits 1846.



  Befund Nr: KA 04
Lokalisierung: Ostfassade, Anschluss an Küchenbau

Der Anschluss zwischen beiden Mauern weist in den unteren vier Lagen, in denen die Nordwand des Küchenbaus noch Originalsubstanz aufweist, eine Verzahnung auf. In den Lagen darüber stößt das Mauerwerk des Küchenbaus ohne feststellbare konstruktive Verbindung auf das der Westfassade der Kapelle.

Dieser Befund belegt eine gleichzeitige Errichtung in den unteren Lagen. Die Baufuge im oberen Bereich ist eine Folge des Wiederaufbaus des Küchenbaues von 1990 – 1994, der an das bestehende Mauerwerk der Kapelle angestellt wurde.



  Befund Nr: KA 05
Lokalisierung: Westfassade, Anschluss an Küchenbau
Sockel: Der südwestliche Grat des Sockels zum südlich angrenzenden Küchenbau ist regulär verzahnt ausgeführt. Eine Änderung ist in den Formen der Abdeckplatten festzustellen.

Die gleichzeitige Errichtung der Sockelzone von Küchenbau und Kapelle ist als sicher anzunehmen.

EG: Der Anschluss zum südlich angrenzenden Küchenbau weist eine deutliche Ansatzfuge auf. Eine Verzahnung beider Gebäudeteile ist nur in ungefähr mittig des Fensters zu erkennen, wo ein Stein der Laibung den Grat übergreift.

1.OG: Im Mauerwerk des Küchenbaus besteht oberhalb des Bogengesimses eine deutliche Abbruchkante.

Die Befunde belegen den über Quellen nachgewiesenen Bauablauf, demzufolge die Kapelle an den 1798 im Rohbau fertiggestellten Küchenbau angebaut wurde.


  Befund Nr: KA 06
Lokalisierung: Westfassade

Die Westfassade weist keine signifikanten Baufugen auf. Ihre Errichtung in einem in einem Bauabschnitt ist anzunehmen.


  Befund Nr: KA 07
Lokalisierung: Westfassade; Sockel

Das Mauerwerk des Sockels weist in der nordwestlichen Ecke zum Ansatz der Apsis eine reguläre Verzahnung auf.
Die gleichzeitige Errichtung beider Abschnitte des Sockels kann als sicher gelten.


  Befund Nr: KA 08
Lokalisierung: Westfassade, Anschluss an Rüstkammer
SG: Der nordwestliche Grat des Sockels zur nördlich angrenzenden Rüstkammer ist wegen Überbauung nicht einsehbar.

EG: Der Anschluss zur nördlich angrenzenden Rüstkammer weist eine deutliche Baufuge auf. Eine Verzahnung beider Gebäudeteile ist nur leicht oberhalb der Mitte zu erkennen, wo ein Laibungsstein des Kapellenfensters den Grat übergreift.

1.OG: Im Bereich des Bogengesimses der Rüstkammer sind deutliche Suren von Abarbeitungen und ein auffälliger Versatz in der Mauerflucht festzustellen.

Parallel zum Anschluss an den Küchenbau (siehe Befund KA ) belegen die Befunde den nachträglichen Anbau der Kapelle an die 1799 bereits in der Phase der Einrichtung befindliche Rüstkammer.

  Befund Nr: KA 09
Lokalisierung: 2. OG, Raum 25c, Dachwerk
Fast sämtliche Sparren sowie die Pfetten des Dachwerks weisen deutliche Gattersägespuren auf, die für die Entstehungszeit dieses Dachwerks als untypische Art der Holzbearbeitung gelten müssen. Die Hölzer stammen daher aus einer rezenten Erneuerung des Dachwerks.

  Befund Nr: KA 10
Lokalisierung: 2. OG, Raum 25d, Dachwerk
Eine große Anzahl der Hölzer des Dachwerks weist deutliche Gattersägespuren auf. Dies sind für die Entstehungszeit des Dachwerks untypische Spuren. Die Hölzer stammen daher aus einer rezenten Erneuerung des Dachwerks.

  Befund Nr: KA 11
Lokalisierung: 3. OG, Raum 101, Dachwerk
Einige Bauteile des Dachwerks (Sparren, Dachbalken und Pfetten) sowie die Verschalung bestehen dem Augenschein nach aus jüngerem Bauholz. Dies trifft vor allen Dingen für die Bereiche über den Treppen (TR 101.1 und TR 101.2) zu. Die originale Bausubstanz ist jedoch im Wesentlichen erhalten. Die festzustellenden Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sind wahrscheinlich in das Ende des 20. Jahrhunderts zu datieren.

  Befund Nr: KA 12
Lokalisierung: 3. OG, Raum 102, Dachwerk
Augenscheinlich wurden in diesem Dachwerksteil die Verschalung sowie einzelne Konstruktionshölzer erneuert. Die festzustellenden Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sind wahrscheinlich in das Ende des 20. Jahrhunderts zu datieren.


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